Young girl smiling in class Close up head shot of boy in school Girl holding hand up, with teacher at white board
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Einstufung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Stages of Code of Practice)

Zur Bestimmung des sonderpädagogischer Förderbedarfs eines Kindes gibt es fünf Einstufungen   Stufen 1 und 2 werden von der Schule des Kindes durchgeführt und die Eltern sollten über alles informiert werden.  In Stufe 3 kann die Schule externe Unterstützung anfordern, z.B. von einem Schulpsychologen.  In Stufe 4 steht die gesetzliche Beurteilung im Mittelpunkt.  Hier wird der Sonderpädagogikbereich beteiligt.  Die verschiedenen Einstufungen sind unten ausgeführt.

 

Stufen in der Schule

Stufe 1

 

Der/die Klassenlehrer bemerkt/en in der Schule die Lernschwierigkeiten eines Kindes und ergreift/ergreifen nach Beratung mit den Eltern des Kindes entsprechende Maßnahmen,  Während des Beurteilungsprozesses spielen die Eltern  eine wichtige Rolle.  Der Koordinator für Fördermaßnahmen (Special Educational Needs Coordinator - SENCO) sollte informiert werden.

 

Stufe 2

 

Wenn die Maßnahmen in Stufe 1 die Situation nicht verbessern, muss der Lehrer, der für sonderpädagogischen Förderbedarf zuständig ist, einbezogen werden.  Das Kind sollte einen Förderplan erhalten und der Forschritt wird regelmäßig überwacht.  Die Schule geht zu Stufe 3 über, wenn das Problem bestehen bleibt.

 

Stufe 3

 

In Stufe 3 wird externe Unterstützung angefordert, z.B. ein Schulpsychologe, und der Förderplan wird ergänzt.  Nach weiteren Beratungen können Eltern und Experten die Behörde bitten, eine gesetzliche Beurteilung durchzuführen. 

 

Stufe 1 bis 3 Flussdiagramme

Stufen in der Behörde

Stufe 4

In Stufe 4 steht die gesetzliche Beurteilung im Mittelpunkt.  Die Behörde entscheidet in Zusammenarbeit mit der Schule, den Eltern und anderen Behörden, ob diese Einstufung erforderlich ist und wenn ja, wird eine Beurteilung durchgeführt  Eine gesetzliche Beurteilung muss nicht immer zu einer Feststellung führen.  Die Behörde fordert eine schriftliche Einschätzung des Kindes von folgenden Instanzen an:

 

  • Schule
  • Schularzt
  • Schulpsychologe
  • jede andere relevante Behörde

 

Eltern werden ebenfalls aufgefordert, ihre Meinung abzugeben.  Nach Empfang der Informationen muss die Behörde entscheiden, ob eine Feststellung ausgestellt wird.

 

Stufe 5

 

Die Ausstellung einer Erklärung verlangt von der Behörde entweder, weitere Ressourcen für eine Schule zur Verfügung zu stellen, oder darauf hinzuwesen, dass das Kind in einer anderen Schule untergebracht werden muss.